Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines

1.

Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der Dr. Sempf Schlauchleitungen GmbH- im Folgenden nur noch Sempf Schlauchleitungen genannt – und den dazugehörenden Vertragsabschlüssen liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

2.

Davon abweichende und / oder ergänzende Bedingungen des Kunden / Bestellers oder eines Vermittlers (im Folgenden Vertragspartner) sind für die Sempf Schlauchleitungen unverbindlich. Nur soweit die Sempf Schlauchleitungen abweichende Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich bestätigt, gelten diese, jedoch ohne Wirkung für zukünftige Geschäfte.

3.

Bestellungen werden erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von der Sempf Schlauchleitungen oder dadurch wirksam, dass die Sempf Schlauchleitungen die gesamte oder eine Teillieferung ausführt (Vertragsschluss).

4.

Soweit die Sempf Schlauchleitungen dem Vertragspartner Entwürfe, Werkzeuge, Muster, Einbauvorschläge oder andere dem Schutz des geistigen Eigentums unterliegende Gegenstände zur Verfügung stellt, behält sich die Sempf Schlauchleitungen das Eigentum sowie alle Schutz- und Nutzungsrechte vor. Der Vertragspartner hat lediglich ein nicht ausschließliches, jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages. Der Vertragspartner ist ohne Zustimmung der Sempf Schlauchleitungen nicht berechtigt, diese Gegenstände zu vervielfältigen, zu verändern oder Dritten zugänglich zu machen.

5.

Stellt der Vertragspartner im Rahmen des Auftrages der Sempf Schlauchleitungen Entwürfe, Werkzeuge, Muster, Einbauvorschläge oder andere dem Schutz des geistigen Eigentums unterliegende Gegenstände zur Verfügung, steht er dafür ein, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Vertragspartner wird die Sempf Schlauchleitungen

von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung von Rechten an diesen Gegenständen freistellen.

II. Preise

1.

Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen. Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Umsatzsteuer wird in der jeweils festgelegten Höhe auf die Preise aufgeschlagen. Soweit sich der projektierte Aufwand aufgrund von Änderungen der Produktspezifikation / Bestellung seitens des Vertragspartners ändert, ist die Sempf Schlauchleitungen zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt.

2.

Der Vertragspartner hat innerhalb von 5 Werktagen die Rechnungsstellung zu prüfen. Reklamationen der Rechnungsstellung nach Ablauf von 30 Werktagen werden von der Sempf Schlauchleitungen nicht mehr berücksichtigt.

III. Verpackung / Versand / Gefahr / Transport

1.

Die Kosten für Verpackung und Versand bis zur Empfangsstation des Vertragspartners, trägt je nach Vereinbarung, die Sempf Schlauchleitungen oder der Vertragspartner. Die Vereinbarungen sind Angebot und Auftragsbestätigung zu entnehmen. Fehlt es an einer Vereinbarung, trägt die Kosten der Vertragspartner.

2.

Bei frei Haus Lieferungen berechnet die Sempf Schlauchleitungen jedoch die Mehrkosten, wenn der Vertragspartner eine andere als die billigste Versandart oder eine andere als die angebotene Verpackungsart wünscht.

3.

Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit Beginn der Verladung auf den Vertragspartner über. Wird die Lieferung auf Veranlassung des Vertragspartners verzögert, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft von der Sempf Schlauchleitungen auf den Vertragspartner über.

IV. Lieferung / Rücksendungen

1.

Die Sempf Schlauchleitungen bemüht sich, die zugesagte Lieferzeit einzuhalten. Kann die Sempf Schlauchleitungen jedoch eine Lieferzeit infolge höherer Gewalt oder anderer, von der Sempf Schlauchleitungen nicht zu vertretender Umstände nicht einhalten, so verlängert sie sich um die Dauer der Behinderung.

2.

Teillieferungen und entsprechende Teilberechnungen sind zulässig, falls der Vertragspartner die Teillieferung nicht bereits bei Bestellung ausdrücklich ablehnt. Für Bestellungen von Schlauchmeterware ohne Längenvorgabe behält sich die Sempf Schlauchleitungen das Recht vor, die Lieferung und Teilmengen unterschiedlicher Längen auszuliefern. Bei Bestellung von Mindest- und Fixlängen behält sich die Sempf Schlauchleitungen die Lieferung zumutbarer Über- und Untermengen vor, es sei denn, der Vertragspartner hat ausdrücklich die Lieferung genauer Länge verlangt. Differenzmengen werden bei der Rechnungslegung berücksichtigt.

3.

Waren dürfen nur zurückgesandt werden, wenn die Sempf Schlauchleitungen ausdrücklich darum gebeten oder wenn die Sempf Schlauchleitungen sich mit der Rücksendung vorher schriftlich einverstanden erklärt hat. Bei der Rücksendung ist die Angabe der Rechnungsnummer, des Rechnungsdatums sowie der Kontonummer unerlässlich.

4.

Für unberechtigt zurück gesendete Ware erteilt die Sempf Schlauchleitungen keine Gutschrift und erkennt die Sempf Schlauchleitungen keine Belastung an. Solche Ware geht unfrei an den Vertragspartner zurück. Die Zustimmung zur Rücksendung lehnt die Sempf Schlauchleitungen grundsätzlich ab für Ersatzteile sowie Waren, die vom Vertragspartner in irgendeiner Form verändert wurden.

V. Gewährleistung

1.

Die Sempf Schlauchleitungen garantiert, dass die Produkte ab dem Tag des Versands an den Käufer für eine Mindestdauer von zwölf (12) Monaten oder – Montagemaschinen ausgenommen – für eine Nutzungsdauer von zweitausend (2000) Stunden – je nachdem, welcher Umstand zuerst eintritt – keinerlei Material- und Verarbeitungsmängel aufweisen werden.
Für den Fall, dass Reklamationen ordnungsgemäß vorgebracht und als begründet anerkannt werden, ersetzt oder repariert die Sempf Schlauchleitungen das defekte Produkt, sobald es an den Standort der Sempf Schlauchleitungen zurückgesandt wurde.

Die Sempf Schlauchleitungen steht im Rahmen der nachfolgenden Regelungen für Mängel der Kaufsache ein, die bei Gefahrübergang vorhanden waren. Der Einbau und die Verwendung von Hydraulik- oder Klimateilen setzt ausreichende Sachkunde voraus. Schäden, die aufgrund nicht bestimmungsgemäßen Gebrauches der Ware und / oder nicht sachgemäßer Verwendung eingetreten sind, stellen keinen Mangel der Kaufsache dar.

2.

Die Zusicherung von Eigenschaften bzw. die Übernahme von Garantien ist nur insoweit verbindlich, wie die Sempf Schlauchleitungen diese dem Vertragspartner besonders schriftlich bestätigt hat. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners aus vertraglicher oder sonstiger Haftung sind – ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund – ausgeschlossen.

Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seitens der Sempf Schlauchleitungen oder ihrer Erfüllungsgehilfen gehaftet wird oder der Schaden auf dem Fehler einer schriftlichen besonders zugesicherten Eigenschaft beruht, durch deren Zusicherung der Vertragspartner vor einem solchen Schaden abgesichert werden sollte. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht, soweit bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens der Sempf Schlauchleitungen oder ihrer Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Körperschäden, Gesundheitsschäden und Verletzung des Lebens. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen die Sempf Schlauchleitungen werden nicht ausgeschlossen.

3.

Die Ersatzpflicht der Sempf Schlauchleitungen ist stets auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

4.

Der Vertragspartner hat die Ware rechtzeitig vor Annahme / Quittierung sorgfältig auf Schäden und Fehler zu untersuchen, diese sofort zu beanstanden, auf dem Lieferschein etc. vollständig mit eindeutiger Bezeichnung anzugeben und sich schriftlich bestätigen zu lassen. Ohne eine solche Bestätigung hat er die Annahme der Sendung zu verweigern. Bei Schäden, die erst beim Auspacken entdeckt werden, ist die Ware im vorgefundenen Zustand in der Verpackung zu belassen und das Beförderungsunternehmen sofort zur Schadensfeststellung aufzufordern und verantwortlich zu machen. Der Vertragspartner wird den Schaden oder Verlust unverzüglich unter Übersendung der zur Schadensregulierung erforderlichen Unterlagen an die Sempf Schlauchleitungen melden. Der Vertragspartner hat im Beanstandungsfall alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Tatbestandsaufnahme rechtzeitig und formgerecht durchführen zu lassen. Die Sempf Schlauchleitungen ist sofort von ihm zu unterrichten. Über vorgenannte Kontrollen hinaus ist vom Vertragspartner die Ware beim Empfang auf richtig Menge, Art und Qualität unverzüglich zu prüfen. 

Maße, Gewichte, Abbildungen und andere Darstellungen in Katalogen, Montageanleitungen und anderen Schreiben sind mit Sorgfalt erstellt. Für Toleranzen und Abweichungen kann jedoch keine Gewähr übernommen werden, es sein denn, die Einhaltung bestimmter Werte ist ausdrücklich schriftlich zugesichert worden.

5.

Eventuelle Beanstandungen (Rügen) wegen Menge und Art müssen spätestens innerhalb von 3 Werktagen bei der Sempf Schlauchleitungen angezeigt werden, die Qualitätsrüge muss spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung der Ware bei der Sempf Schlauchleitungen angezeigt werden.

6.

Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.  Die Gewährleistung ist auf höchstens ein Jahr beschränkt.

7.

Bei Versäumung der Anzeigefrist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Sempf Schlauchleitungen ist zur Nachlieferung / Nachbesserung nicht verpflichtet, solange und soweit der Vertragspartner seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Die Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn der Vertragspartner die Ware unsachgemäß behandelt hat.

VI. Zahlungsbedingungen

1.

Die Zahlung wird sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.

2.

Die Zahlungsbedingungen sind den jeweiligen Auftragsbestätigungen und Rechnungen zu entnehmen und gelten ab Rechnungsdatum.

3.

Bei Zahlungen sind die Kontonummer, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Kundennummer anzugeben.

4.

Zahlung mittels Wechsel ist ausgeschlossen, Schecks werden nicht angenommen.

Zahlungsmittel sind Überweisung oder PayPal.

VII. Eigentumsvorbehalt

1.

Die Sempf Schlauchleitungen behält das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung ihrer Gesamtforderung aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner (Vorbehaltsware). Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Vertragspartner bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, da der Eigentumsvorbehalt alle laufenden offenen Saldoforderungen sichert. Der Vertragspartner darf die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen üblichen Geschäftsverkehrs veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung ist er nicht berechtigt. Alle ihm aus jeder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen (einschließlich eventueller Nebenrechte) tritt der Vertragspartner bis zur Höhe der jeweils offenen Gesamtforderung der Sempf Schlauchleitungen zu deren Sicherung an die Sempf Schlauchleitungen ab.

2.

Beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis, erfolgt die Abtretung entsprechend des Rechnungswertes der mitverkauften Vorbehaltsware.

3.

Solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Sempf Schlauchleitungen nachkommt, ist er bis auf Widerruf ermächtigt, die auf die Sempf Schlauchleitungen sicherheitshalber abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Verfügung über diese Forderungen durch den Vertragspartner ist nur Zug um Zug gegen Auszahlung des Erlöses an die Sempf Schlauchleitungen zulässig und zwar bis zur restlosen Regulierung der offenen (Saldo-) Gesamtforderung der Sempf Schlauchleitungen. Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners auftreten. Bei Zahlungseinstellung des Vertragspartners erlischt automatisch die Einzugsermächtigung. Auf Verlangen der Sempf Schlauchleitungen hat der Vertragspartner – insbesondere bei Widerruf oder Erlöschen der Einzugsermächtigung – der Sempf Schlauchleitungen die Schuldner der abgetretenen Forderungen umgehend mitzuteilen und alle zur Geltendmachung der Rechte der Sempf Schlauchleitungen erwünschten und erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

4.

Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise auflösend bedingt, dass mit vollständiger Erfüllung der jeweils offenen Gesamtforderung der Sempf Schlauchleitungen gegenüber dem Vertragspartner das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf ihn übergeht. Auf Wunsch des Vertragspartners gibt die Sempf Schlauchleitungen nach ihrer Wahl ihr zustehende Sicherungen frei, soweit ihr Wert die jeweils zu sichernde Gesamtforderung der Sempf Schlauchleitungen um 20% übersteigt.

VIII. Sonstiges

1.

Die Rechte und Pflichten aus den mit der Sempf Schlauchleitungen geschlossenen Verträgen können vom Vertragspartner nicht ohne Einwilligung der Sempf Schlauchleitungen auf einen Dritten übertragen werden. sofern eine ohne Zustimmung der Sempf Schlauchleitungen vorgenommene Abtretung gem. §354a HGB dennoch wirksam ist, wird hierdurch das Recht der Sempf Schlauchleitungen mit etwaigen Gegenforderungen auch gegenüber dem neuen Gläubiger (Zessionar) aufzurechnen, nicht berührt.

2.

Die Sempf Schlauchleitungen ist bei ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners oder im Falle des Zahlungsverzuges sowie bei Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners berechtigt die Vorbehaltsware jederzeit auch ohne Nachfristsetzung – bei Zahlungsverzug nach Nachfristsetzung – soweit zurückzuverlangen, als es zur Deckung aller Forderungen der Sempf Schlauchleitungen erforderlich erscheint. Die Sempf Schlauchleitungen ist zu diesem Zwecke berechtigt, die Räume des Vertragspartners zu betreten, in denen die Ware lagert und die Ware in Besitz zu nehmen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf Räume von Dritten, sofern die Ware bei Dritten lagert. Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass der Zutritt zu diesen Räumen ungehindert ausgeübt werden kann. Die Kosten der Rücknahme trägt der Vertragspartner.

3.

Ab Zahlungseinstellung des Vertragspartners oder bei Beauftragung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen ist der Vertragspartner zur Veräußerung der Vorbehaltsware nicht mehr befugt und hat gesonderte Lagerung bzw. Kennzeichnung der Vorbehaltsware unverzüglich vorzunehmen. Ferner hat der Vertragspartner die aus an Sempf Schlauchleitungen abgetretenen Forderungen einhergehenden Beträge auf einem separaten Konto gutschreiben zu lassen.

4.

Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Der Vertragspartner kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.

Ansprüche gegen die Sempf Schlauchleitungen können nur mit schriftlicher Zustimmung der Sempf Schlauchleitungen abgetreten werden.

6.

Der Vertragspartner wird gemäß § 26 BundesdatenschutzG darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit seiner Geschäftsbeziehung mit Sempf Schlauchleitungen generierten Daten für Zwecke der Geschäftsabwicklung und auch bei anderen Unternehmen, mit denen Sempf Schlauchleitungen zusammenarbeitet, gespeichert werden.

7.

Erfüllungsort für die Lieferung und die Zahlung ist Bad Salzdetfurth.

8.

Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht unter Einschluss des UN-Kaufrechts, Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Hildesheim.

9.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Liefervertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung.

VIII.Höhere Gewalt

Die Sempf Schlauchleitungen haftet nicht für Verzögerungen und Nichterfüllungen aufgrund von Ursachen, die sich bei vernünftiger Betrachtung der Kontrolle der Sempf Schlauchleitungen entziehen.
Zu diesen Ursachen gehören einschränkungslos Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, staatsfeindliche Umtriebe, Krieg, Terroranschläge, Unruhen, Epidemien, Quarantänebeschränkungen, Arbeitskämpfe, Arbeitskräftemangel, Transportunterbrechungen, Mangel an Rohstoffen und Maschinen, unverhältnismäßige Erhöhung der Rohstoffpreise, Embargos, Naturkatastrophen und Verfügungen von hoher Hand (erlassen durch nationale oder regionale Regierungen, Behörden oder Gerichte).
Entsprechend ist der Käufer von der Haftung befreit, wenn er bei Eintritt eines solchen Ereignisses nicht in der Lage ist, die bestellten Waren anzunehmen, sofern er die Sempf Schlauchleitungen in angemessener Weise über das Ereignis höherer Gewalt benachrichtigt.
Nicht von der Haftung befreit ist der Käufer jedoch erstens bei Waren, die vor Erhalt einer Benachrichtigung über den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt versendet wurden; oder zweitens bei Waren, die sich bei Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt bereits auf dem Versandweg befinden.

IX. Datenschutz

Informationspflichten für Kunden zu den Vertragsbedingungen mit der Sempf Schlauchleitungen GmbH. Wir möchten Sie mit den folgenden Informationen über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit der Sempf Schlauchleitungen GmbH, Griesbergstrasse 7, 31162 Bad Salzdetfurth zum Zwecke der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses informieren. Der Vertrauliche und transparente Umgang mit Ihren Daten ist uns wichtig. 

1. Zweck und Umgang der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten

Alle benötigten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Begründung, der Durchführung oder der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Sempf Schlauchleitungen GmbH und gemäß Art. 6, Abs. 1 Satz 1 lit. b) der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland statt. Ihre Daten werden nicht in ein Drittland übermittelt.

2. Dauer der Speicherung der Daten

Ihre Daten werden für die Dauer des Vertrages und nach dessen Beendigung bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und danach datenschutzkonform gelöscht bzw. vernichtet. 

3. Ihre Rechte (Artikel 12-23 DSGVO)

Sie können jederzeit eine Auskunft darüber verlangen, ob, welche und zu welchem Zweck Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Weiterhin steht Ihnen im Zusammenhang mit dem Auskunftsrecht das Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Löschung bzw. Einschränkung der Nutzung Ihrer Daten zu. Darüber hinaus haben Sie das Recht die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder von uns zu verlangen, diese einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln. Sind Sie der Meinung, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen gesetzliche Vorschriften zum Datenschutz verstößt, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen.

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